Aktuelles

Hier finden Sie die aktuellen News der Breitbandmessung
Vom 18. Mai bis zum 25. Mai 2024 findet in NRW und RLP eine Mobilfunkmesswoche statt. Mithilfe der Funkloch-App der Bundesnetzagentur können Nutzer im Rahmen der Initiativen die Netzverfügbarkeit ihres Mobilfunkanbieter erfassen und Funklöcher melden. Die App kann im jeweiligen App-Store (Apple, Google) heruntergeladen werden.

Die Mobilfunkmesswoche in NRW findet bereits zum zweiten Mal statt und ist auf eine Initiative der Mobilfunkkoordinatorinnen und -koordinatoren in den Kreisen und kreisfreien Städten zurückzuführen. Durch die Messungen soll ein genaueres Bild der Mobilfunkversorgungslage vor Ort und in der Fläche des Landes entstehen. Rund um die erste Messwoche vom 27. Mai bis 3. Juni 2023 hatten in NRW mehr als 36.000 Bürgerinnen und Bürger die Netzverfügbarkeit ihrer Mobilfunkanbieter gemessen und dabei über 13 Millionen Messpunkte erfasst.

In RLP wird die Messwoche erstmalig durchgeführt. Auch hier sollen bestehende Lücken in der Mobilfunkversorgung identifiziert werden.

Infos zur Messwoche in NRW finden Sie hier: mobilfunkmesswoche.nrw
Infos zur Messwoche in RLP finden Sie hier: https://mastd.rlp.de/themen/digitalisierung/digitale-infrastrukturen/mobilfunk/mobilfunkmesswoche

Präsident Müller: "Ich freue mich, dass die Netzbetreiber den 5G-Ausbau schnell vorantreiben. Immer mehr Mobilfunk-Kunden profitieren von den sehr hohen Geschwindigkeiten. Diese Entwicklung wird in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen"


Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 21.03.2024
Die Bundesnetzagentur hat heute erneut detaillierte Ergebnisse ihrer Breitbandmessung veröffentlicht. Diesmal steht der voranschreitende 5G-Ausbau im Mobilfunk im Fokus. Im aktuellen Berichtszeitraum 2022/2023 beträgt der Anteil von 5G-Messungen bereits 28,5 Prozent aller Messungen (Berichtsjahr 2020/2021: 6 Prozent).

Ich freue mich, dass die Netzbetreiber den 5G-Ausbau schnell vorantreiben. Immer mehr Mobilfunk-Kunden profitieren von den sehr hohen Geschwindigkeiten. Diese Entwicklung wird in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
5G ermöglicht es, sehr hohe Datenübertragungsraten zu erzielen. Diese gehen teilweise auch deutlich über das jeweilige vertraglich vereinbarte geschätzte Maximum des Tarifs hinaus. Derartige Messungen wurden im Rahmen einer Sonderuntersuchung im diesjährigen Jahresbericht näher untersucht.

Ergebnisse im Festnetz
Im Festnetz erhielten 85,5 Prozent der Nutzer (2021/2022: 84,4 Prozent) mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Bei 43,5 Prozent der Nutzer (2021/2022: 42,3 Prozent) wurde diese voll erreicht oder überschritten. Gegenüber dem Vorjahr lassen sich somit leicht Verbesserungen feststellen.

79,1 Prozent der Endkunden (2021/2022: 78,2 Prozent) waren mit der Leistung ihres Anbieters zufrieden (Noten 1 bis 3). 10,4 Prozent der Kunden (2021/2022: 10,9 Prozent) bewerten ihren Anschluss mit den Noten 5 oder 6. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine leichte Verbesserung der Kundenzufriedenheit festzustellen. Zufriedene Endkunden erzielten einen besseren Verhältniswert der tatsächlichen gemessenen im Vergleich zur vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate.

Ergebnisse im Mobilfunk
Im Mobilfunk lag das generelle Niveau erneut deutlich unter dem im Festnetz. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten 25,5 Prozent der Nutzer (2021/2022: 23,2 Prozent) mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate. Bei 4 Prozent der Nutzer (2021/2022: 3 Prozent) wurde diese voll erreicht oder überschritten.

Die Endkunden bewerteten die Anbieter weiterhin weit überwiegend mit Noten von 1 bis 3 (70,4 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dieser Anteil minimal zurückgegangen (2021/2022: 70,8 Prozent). Da gleichzeitig der in der Breitbandmessung ermittelte Verhältniswert zwischen der gemessenen und der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate wieder auf einem niedrigen Niveau lag, ist weiterhin zu vermuten, dass die Nutzer bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende absolute Datenübertragungsrate bewerteten als das Erreichen der vertraglich in Aussicht gestellten maximalen Datenübertragungsrate.

Messungen lassen keine Rückschlüsse auf Breitbandversorgung zu
Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen davon ab, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Deshalb lassen sich aus der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten ableiten. Es wird vielmehr geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern.

Jahresbericht der Breitbandmessung
Der achte Jahresbericht umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023. Insgesamt wurden mit der Desktop-App 305.035 valide Messungen durchgeführt (2021/2022: 398.747 valide Messungen). Im Mobilfunk waren es 563.363 valide Messungen (2021/2022: 623.581).
Die Berichte für stationäre und mobile Breitbandanschlüsse sowie ein Kurzbericht sind auf der Internetseite der Breitbandmessung unter https://breitbandmessung.de/archiv-jahresberichte veröffentlicht. In einem separaten Dokument werden dort ebenfalls die entsprechenden Ausführungen zur Validierung, der Methodik und der Messergebnisse dargestellt.

Weitergehende Informationen und Darstellungen – insbesondere für alle Anbieter – sind in der interaktiven Ergebnisdarstellung unter https://breitbandmessung.de/interaktive-darstellung zu finden.

Pressemitteilung

Vom 27. Mai bis zum 3. Juni 2023 findet die erste Mobilfunkmesswoche NRW statt. Mithilfe der Funkloch-App der Bundesnetzagentur können Nutzer im Rahmen der Initiative die Netzverfügbarkeit ihres Mobilfunkanbieter erfassen und Funklöcher melden. Die App kann im jeweiligen App-Store (Apple, Google) heruntergeladen werden.

Die Mobilfunkmesswoche ist auf eine Initiative der Mobilfunkkoordinatorinnen und -koordinatoren in den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW zurückzuführen. Durch die Messungen soll ein genaueres Bild der Mobilfunkversorgungslage vor Ort und in der Fläche des Landes entstehen.

Weitere Infos zur Messwoche finden Sie hier: https://5g.nrw/mobilfunkmesswoche/

Präsident Müller: "Die Ergebnisse sind nach wie vor nicht zufriedenstellend. Kunden erreichen oft nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit. Betroffene Verbraucher können eine Minderleistung im Festnetz mit unserer Breitbandmessung nachweisen, um ihre Rechte gegenüber ihrem Anbieter geltend zu machen."


Ausgabejahr 2023
Erscheinungsdatum 15.03.2023
Die Bundesnetzagentur hat heute erneut detaillierte Ergebnisse ihrer Breitbandmessung veröffentlicht.

"Die Ergebnisse sind nach wie vor nicht zufriedenstellend. Kunden erreichen oft nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Betroffene Verbraucher können eine Minderleistung im Festnetz mit unserer Breitbandmessung nachweisen, um ihre Rechte gegenüber ihrem Anbieter geltend zu machen."

Ergebnisse im Festnetz
Im Festnetz erhielten 84,4 Prozent der Nutzer über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg im Download mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Bei 42,3 Prozent der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten.

Zwischen den einzelnen Bandbreiteklassen und Anbietern fielen die Ergebnisse unterschiedlich aus. Bezogen auf die absolute Datenübertragungsrate unterscheiden sich die Anbieter – auch technologiebedingt – zum Teil sehr deutlich voneinander. Erstmalig werden im Bericht auch Gigabitanschlüsse betrachtet. Ein Vergleich zum Vorjahr, in dem ausschließlich Anschlüsse bis unter 500 Mbit/s in die Auswertung eingeflossen sind, ist daher mit Blick auf aggregierte Darstellungen nicht möglich.

Die meisten Kunden (78,2 Prozent) waren mit der Leistung ihres Breitbandanschlusses zufrieden (Noten 1 bis 3). Weniger als 11 Prozent der Kunden bewerteten ihren Anschluss mit den Noten 5 oder 6.

Ergebnisse im Mobilfunk
Im Mobilfunk lag das generelle Niveau erneut deutlich unter dem im Festnetz. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 23,2 Prozent der Nutzer (2020/2021: 20,1 Prozent) mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate; bei 3,0 Prozent der Nutzer (2020/2021: 2,6 Prozent) wurde diese voll erreicht oder überschritten.

In höheren Bandbreiteklassen wurden tendenziell niedrigere Prozentwerte in Bezug auf das Erreichen der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate festgestellt. Auch im Mobilfunk zeigen sich wie im Festnetz hinsichtlich der Anbieter Unterschiede.

Die Endkunden bewerteten die Anbieter erneut weit überwiegend mit Noten von 1 bis 3 (70,8 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Anteil jedoch zurückgegangen (2020/2021: 75,7 Prozent). Da gleichzeitig der in der Breitbandmessung ermittelte Verhältniswert wieder auf einem niedrigen Niveau lag, ist weiterhin zu vermuten, dass die Nutzer bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende absolute Datenübertragungsrate bewerteten als das Erreichen der vertraglich in Aussicht gestellten Datenübertragungsrate.

Messungen lassen keine Rückschlüsse auf Breitbandversorgung zu
Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen davon ab, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Insofern lassen sich aus der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten ableiten. Es wird lediglich geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern.

Minderung
Mit dem novellierten Telekommunikationsgesetz sind die Rechte der Verbraucher deutlich erweitert worden. So können Verbraucher, wenn sie nicht die vertraglich vereinbarte Leistung ihres Internetzugangsdienstes erhalten, das monatliche Entgelt gegenüber ihrem Anbieter mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Voraussetzung hierfür ist eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung.
Der Nachweis einer solchen Minderleistung kann für stationäre Breitbandanschlüsse mittels Desktop-App der Breitbandmessung erbracht werden. In der App steht ein sog. Nachweisverfahren zur Verfügung. Insgesamt sind hierbei 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchzuführen. Das Nachweisverfahren schließt mit einem Messprotokoll ab, welches zur Geltendmachung des Minderungsanspruches gegenüber dem Anbieter genutzt werden soll.

Die Desktop-App kann hier heruntergeladen werden: https://breitbandmessung.de/desktop-app.

Um auch für den Mobilfunk ein Minderungsverfahren auszugestalten, hat die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr in einem ersten Schritt Eckpunkte zur Konsultation gestellt, die Vorschläge zu den wesentlichen Parametern des geplanten Nachweisverfahrens enthielten. Im nächsten Schritt plant die Bundesnetzagentur, in einer Allgemeinverfügung Vorgaben zur Konkretisierung einer Minderleistung im Mobilfunk zu machen und einen Überwachungsmechanismus zum Nachweis zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen zum Jahresbericht
Der siebte Jahresbericht umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022. Insgesamt wurden mit der Desktop-App 398.747 valide Messungen gezählt. Im Mobilfunk waren es 623.581 valide Messungen (2020/2021: 441.233). Da es im stationären Bereich mit der Einbeziehung der Gigabitanschlüsse eine methodische Umstellung gab, sind die Ergebnisse hier aufgrund unterschiedlicher Erhebungsverfahren nicht mit den Vorjahren vergleichbar.

Die Berichte für stationäre und mobile Breitbandanschlüsse sowie ein Kurzbericht sind auf der Internetseite der Breitbandmessung unter https://breitbandmessung.de/archiv-jahresberichte veröffentlicht. In einem separaten Dokument werden dort ebenfalls die entsprechenden Ausführungen zur Validierung, der Methodik und der Messergebnisse dargestellt.

Weitergehende Informationen und Darstellungen – insbesondere für alle Anbieter – können der interaktiven Ergebnisdarstellung unter https://breitbandmessung.de/interaktive-darstellung entnommen werden.

Pressemitteilung (pdf / 161 KB)

Die Funkloch-App der Breitbandmessung erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Seit dem Start im Oktober 2018 ist die App mittlerweile mehr als 500.000 mal von Nutzern installiert worden. Insgesamt wurden bisher ca. 450 Mio. Messpunkte erfasst. Ca. 75 Prozent der Messpunkte liegt die 4G-Technologie zugrunde. LTE ist auch in den vergangenen Monaten die mit deutlichem Abstand bestimmende Technologie, allerdings haben 5G-Messpunkte parallel zum Ausbau der Netzbetreiber zugenommen und bilden mittlerweile die zweithäufigste Kategorie.

Die erfassten Messpunkte fließen in eine Karte zur Darstellung der Netzverfügbarkeit ein. Die zugrundeliegenden Daten stehen in der Karte als Download zur Verfügung und werden quartalsweise aktualisiert.

Präsident Müller: "Ergebnisse in Festnetz und Mobilfunk noch nicht zufriedenstellend"


Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 14.06.2022
Die Bundesnetzagentur hat heute detaillierte Ergebnisse ihrer Breitbandmessung veröffentlicht.

"Die Ergebnisse sind noch nicht zufriedenstellend. Kunden erreichen weiterhin oft nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Ergebnisse im Festnetz
Im Festnetz erhielten 83,5 Prozent der Nutzer über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg im Download mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Bei 36,5 Prozent der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten.

Zwischen den einzelnen Bandbreiteklassen und Anbietern fielen die Ergebnisse unterschiedlich aus. Bezogen auf die absolute Datenübertragungsrate unterscheiden sich die Anbieter - auch technologiebedingt - zum Teil sehr deutlich voneinander. Im Vergleich zur vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate gab es bei den Anbietern ebenfalls Unterschiede.

Die meisten Kunden (80,3 Prozent) waren mit der Leistung ihres Breitbandanschlusses zufrieden (Noten 1 bis 3). Weniger als 10 Prozent der Kunden bewerteten ihren Anschluss mit den Noten 5 oder 6.

Ergebnisse im Mobilfunk
Im Mobilfunk lag das generelle Niveau erneut deutlich unter dem im Festnetz. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 20,1 Prozent der Nutzer (2019/2020: 17,4 Prozent) mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate; bei 2,6 % der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten (2019/2020: 2,1 %).

In höheren Bandbreiteklassen wurden tendenziell niedrigere Prozentwerte in Bezug auf das Erreichen der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate festgestellt. Auch im Mobilfunk zeigen sich wie im Festnetz hinsichtlich der Anbieter Unterschiede.

Die Endkunden bewerteten die Anbieter weit überwiegend mit Noten von 1 bis 3 (75,7 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Anteil leicht gestiegen (2019/2020: 74,2 Prozent). Dass der in der Breitbandmessung ermittelte Verhältniswert wieder auf einem niedrigen Niveau lag, legt weiterhin den Schluss nahe, dass die Nutzer bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende absolute Datenübertragungsrate bewerten als das Erreichen der in Aussicht gestellten Datenübertragungsrate.

Messungen lassen keine Rückschlüsse auf Breitbandversorgung zu
Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen davon ab, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Insofern lassen sich aus der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten ableiten. Es wird lediglich geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern.

Weitere Informationen zum Jahresbericht
Der sechste Jahresbericht umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021. Insgesamt wurden für die Messung mit der Desktop-App 167.985 (seit dem 1. Februar 2021) und für die Browsermessung 315.638 valide Messungen gezählt (bis zum 1. Februar 2021). Im Mobilfunk waren es 441.233 valide Messungen. Da es im stationären Bereich eine methodische Umstellung gab, sind die Ergebnisse hier aufgrund unterschiedlicher Erhebungsverfahren nicht mit den Vorjahren vergleichbar.

Der vollständige Bericht ist auf der Internetseite des Breitband-Monitors der Bundesnetzagentur unter https://breitband-monitor.de/breitbandmessung/jahresberichte veröffentlicht. In einem separaten Dokument werden dort ebenfalls die entsprechenden Ausführungen zur Validierung, der Methodik und der Messergebnisse dargestellt.

Weitergehende Informationen und Darstellungen – insbesondere für alle Anbieter – können der interaktiven Ergebnisdarstellung unter https://breitband-monitor.de/breitbandmessung/interaktive-grafiken-und-tabellen entnommen werden.

Die genannten Informationen sind zudem auf der Internetseite der Breitbandmessung zu finden.

Die von Nutzern erfassten 5G-Messpunkte sind nun in der Funkloch-Karte abgebildet. 5G ist der Nachfolgestandard zu 4G (LTE) und bezeichnet die fünfte Generation des Mobilfunks. Die Nutzung von 5G setzt voraus, dass Endkunden auch über ein entsprechend kompatibles Endgerät verfügen.

Mit der Aktualisierung wurden die bisherigen 3G-Messpunkte aus der Karte entfernt. Das sog. UMTS wurde im vergangenen Jahr schrittweise von den Netzbetreibern abgeschaltet.

Die downloadbaren Daten der Funkloch-Karte werden vierteljährlich aktualisiert. Eine Bereitstellung der neuen Datengrundlage ist für Anfang des 2. Quartals 2022 geplant. Der entsprechende Datensatz wird dann analog zur Karte auch die 5G-Ergebnisse beinhalten. 3G-Messpunkte werden nicht mehr im Datensatz enthalten sein.

Präsident Homann: "Vorgaben machen neue Verbraucherrechte durchsetzbar"


Ausgabejahr 2021
Erscheinungsdatum 08.12.2021
Die Bundesnetzagentur hat heute eine Allgemeinverfügung zu den neuen Minderungsregelungen für Festnetz-Internetzugänge veröffentlicht. Die Vorgaben werden am 13. Dezember 2021 wirksam. Am selben Tag wird das überarbeitete Messtool bereitgestellt. "Unsere Vorgaben helfen Verbrauchern, ihre neuen Rechte geltend zu machen. Verbraucher können eine Minderleistung mit unserem Messtool mit vertretbarem Aufwand rechtssicher nachweisen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Voraussetzungen für eine Minderung
Die Regelungen der Allgemeinverfügung sehen vor, dass Verbraucher für den Nachweis einer Minderleistung insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchführen müssen. Dabei wird ein Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag zwischen den Messtagen sowie eine Verteilung der Messungen über den Messtag verankert.

Für die Annahme einer minderungsrelevanten Abweichung bei der minimalen Geschwindigkeit reicht es, wenn an zwei von drei Messtagen die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird. Für die maximale Geschwindigkeit ist eine Minderleistung gegeben, wenn an zwei von drei Messtagen 90 Prozent des Maximums nicht einmal erreicht werden. Bei der normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit liegt eine Abweichung vor, wenn diese nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird.

In einer Handreichung stellt die Bundesnetzagentur zudem konkrete Vorgaben zum Nachweisverfahren bereit.

Desktop-App als Nachweisverfahren
Zeitgleich mit dem Wirksamwerden der Allgemeinverfügung am 13. Dezember 2021 wird die Bundesnetzagentur eine überarbeitete Version ihres Messtools (Breitbandmessung Desktop-App) als Überwachungsmechanismus unter www.breitbandmessung.de zur Verfügung stellen. Die Regelungen für die Messungen zum Nachweis einer Minderleistung sind in der App hinterlegt, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich die Messungen nach den Anweisungen der App durchführen müssen.
Mit der neuen App können Verbraucher ab dem 13. Dezember 2021 einen Minderungsanspruch oder ein außerordentliches Kündigungsrecht nach den neuen gesetzlichen Regelungen gegenüber ihrem Anbieter nachweisen.

Konsultation der Allgemeinverfügung
Im September 2021 hatte die Bundesnetzagentur die Entwürfe der Allgemeinverfügung und der Handreichung zur Konsultation gestellt. Diese hatten als Nachweisverfahren 20 Messungen an zwei Kalendertagen auf Grundlage einer aus dem Jahr 2017 stammenden formlosen Mitteilung der Bundesnetzagentur vorgesehen.

Zu beiden Entwürfen sind diverse Stellungnahmen eingegangen, so u. a. gemeinsame Stellungnahmen der Telekommunikationsverbände, eine Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes sowie Stellungnahmen einzelner Unternehmen.

Die Anpassungen in der heute veröffentlichten Verfügung sind aus Sicht der Bundesnetzagentur erforderlich, damit insbesondere der Nachweis der Regelmäßigkeit einer Abweichung rechtssicher von den Verbrauchern erbracht werden kann. Ziel ist es, verlässliche Rahmenbedingungen für Verbraucher zu schaffen, damit diese ihre neuen Minderungsrechte geltend machen können.

Hintergrund Minderungsrecht
Im Telekommunikationsgesetz sind neue Verbraucherrechte verankert. Diese räumen Verbrauchern das Recht ein, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Diese Möglichkeiten bestehen im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter angegebenen Leistung. Wann konkret eine solche Abweichung im Festnetz vorliegt, hat die Bundesnetzagentur in der heute veröffentlichten Allgemeinverfügung festgelegt.

Die Allgemeinverfügung und die Handreichung sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/breitbandgeschwindigkeiten zu finden. Auf der Internetseite sind auch die im Rahmen des Konsultationsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 169 KB)
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20211206_Breitband.html

Präsident Homann: "Stellen erste Weichen zur Durchsetzung der neuen Verbraucherrechte im Festnetz"


Ausgabejahr 2021
Erscheinungsdatum 08.09.2021


Die Bundesnetzagentur stellt ab heute den Entwurf einer Allgemeinverfügung zu den neuen Minderungsregelungen für Festnetz-Breitbandanschlüsse zur Konsultation.

"Unsere geplanten Vorgaben sollen Verbrauchern helfen, ihre neuen Rechte geltend zu machen. Zudem schaffen wir Sicherheit für die Anbieter", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Voraussetzungen des Minderungsrechts
Im Telekommunikationsgesetz werden neue Verbraucherrechte verankert. Diese räumen Verbrauchern das Recht ein, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Diese Möglichkeiten bestehen im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter angegebenen Leistung. Der Verbraucher hat den Nachweis durch den von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Überwachungsmechanismus zu erbringen. Die neuen Rechte treten am 1. Dezember 2021 in Kraft.

In der Allgemeinverfügung geht es um die Konkretisierung der unbestimmten Begriffe einer „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit“ bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Down- und Upload.

Darüber hinaus stellt die Bundesnetzagentur eine Handreichung bezüglich eines Überwachungsmechanismus zum Nachweis der Minderleistung zur Konsultation. Der Entwurf beschreibt die wesentlichen Voraussetzungen des Nachweisverfahrens.

Hintergrund
Die neuen Regelungen im Telekommunikationsgesetz greifen die Vorgaben aus der sogenannten europäischen Netzneutralitätsverordnung auf. Bereits im Jahr 2017 hat die Bundesnetzagentur in einer Mitteilung eine Konkretisierung der unbestimmten Begriffe „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download gemäß der Netzneutralitätsverordnung vorgenommen. Zudem hat die Bundesnetzagentur Vorgaben zum Nachweisverfahren mittels Breitbandmessung-Desktop-App gemacht.

Stellungnahmefrist
Alle interessierten Kreise können zum Entwurf der Allgemeinverfügung sowie zum Entwurf der Handreichung schriftlich Stellung zu nehmen. Beide Entwürfe sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/breitbandgeschwindigkeiten zu finden.

Stellungnahmen können bis zum 5. Oktober 2021 abgegeben werden.

Pressemitteilung (pdf / 334 KB)
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20210908_Breitbandgeschwindigkeiten.html

Präsident Homann: "Verbesserung gegenüber den Vorjahren"


Ausgabejahr 2021
Erscheinungsdatum 22.04.2021
Die Bundesnetzagentur hat heute die Ergebnisse ihrer Breitbandmessung veröffentlicht.

Gegenüber den Vorjahren ist die Entwicklung positiv. Zwar erreichen Kunden nach wie vor oft nicht die Geschwindigkeit, die vertraglich in Aussicht gestellt wurde, aber es lassen sich insbesondere bei stationären Breitbandanschlüssen leichte Verbesserungen feststellen," sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Das ist erfreulich, weil die Corona-Pandemie auch den Telekommunikationssektor vor immense Herausforderungen stellt."

Ergebnisse im Festnetz
Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im aktuellen Berichtszeitraum im Download 73,6 % der Nutzer (2018/2019: 70,8 %) bei stationären Breitbandanschlüssen mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Bei 24,0 % der Nutzer (2018/2019: 16,4 %) wurde diese voll erreicht oder überschritten.
Die Ergebnisse fielen zwischen den einzelnen Bandbreiteklassen und Anbietern wieder unterschiedlich aus. Die meisten Kunden waren mit der Leistung des Anbieters zufrieden (Noten 1 bis 3). Dabei ist der Anteil zufriedener Kunden mit 60,7 % weiterhin leicht rückläufig (2018/2019: 61,4 %).

Ergebnisse im Mobilfunk
Im aktuellen Berichtszeitraum lag das Niveau bei mobilen Breitbandanschlüssen deutlich unter dem von stationären Anschlüssen. Über alle Bandbreitenklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 17,4 % der Nutzer (2018/2019: 14,9 %) mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate; bei 2,1 % der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten (2018/2019: 1,5 %). Die jeweiligen Anteile sind somit auch im Mobilfunk im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen.

In höheren Bandbreiteklassen wurden niedrigere Prozentwerte in Bezug auf das Erreichen der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate festgestellt. Auch im Mobilfunk zeigen sich wie im stationären Bereich hinsichtlich der Anbieter Unterschiede. Die Endkunden bewerteten die Anbieter überwiegend mit Noten von 1 bis 3 (74,2 %). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Anteil nahezu unverändert (2018/2019: 74,3 %).

Da der in der Breitbandmessung ermittelte Verhältniswert immer noch auf einem geringen Niveau lag, liegt weiterhin der Schluss nahe, dass die Nutzer bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende Performance bewerten als das Erreichen der in Aussicht gestellten Datenübertragungsrate.

Besonderheiten durch Corona
Parallel zum ersten Corona-Lockdown lässt sich ein deutlicher Anstieg der Messungen für stationäre Breitbandanschlüsse feststellen. Im Mobilfunk fällt auf, dass die Zahl der mobilen Messungen in den drei von der Corona-Pandemie betroffenen Quartalen im Jahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahresquartalen zurückgegangen ist.

Eine durch die Pandemie bedingte Veränderung der Datenübertragungsraten im Download und Upload sowie für die gemessene Laufzeit konnte in der Quartalsdarstellung sowohl mit Blick auf stationäre als auch mobile Breitbandanschlüsse nicht beobachtet werden.

Messungen lassen keine Rückschlüsse auf Breitbandversorgung zu
Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen davon ab, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Insofern können auf der Grundlage der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten getroffen werden. Es wird lediglich geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern.

Umstellung Desktop-App
Die bereits für das Nachweisverfahren bestehende Desktop-App kann seit dem 1. Februar 2021 auch für Einzelmessungen genutzt werden. Es können sowohl Anschlüsse mit geringer Datenübertragungsrate als auch Gigabitanschlüsse gemessen werden.

Gibt das Ergebnis der Einzelmessung Anhaltspunkte für eine nicht vertragskonforme Leistung des Anbieters im Download, steht Nutzern als Nachweis in der Argumentation gegenüber dem Anbieter weiterhin die Erstellung eines Messprotokolls im Rahmen des Desktop-App-Nachweisverfahrens zur Verfügung.

Informationen zum Jahresbericht
Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020. Insgesamt wurden für stationäre Breitbandanschlüsse 949.414 und für mobile Breitbandanschlüsse 448.058 valide Messungen berücksichtigt (2018/2019: stationär 829.426; mobil 527.558).

Der vollständige Bericht ist unter https://breitband-monitor.de/breitbandmessung/jahresberichte veröffentlicht. In einem separaten Dokument werden dort ebenfalls die entsprechenden Ausführungen zur Validierung, der Methodik, sowie der Messergebnisse dargestellt.

Weitergehende Informationen und Darstellungen – insbesondere für alle Anbieter – können der interaktiven Ergebnisdarstellung unter https://breitband-monitor.de/breitbandmessung/interaktive-grafiken-und-tabellen entnommen werden.

Im Rahmen der Breitbandmessung wurde heute eine aktualisierte Desktop-App veröffentlicht. Die Desktop-App kann ab jetzt auch für Einzelmessungen genutzt werden, um die Leistung des Internetzugangs zu ermitteln und die mit dem Anbieter vertraglich vereinbarten Datenübertragungsraten zu überprüfen. Nun sind bei Einzelmessungen gleichermaßen Messungen von Anschlüssen mit geringen Datenübertragungsraten bis hin zu Gigabitanschlüssen möglich.

Gibt das Ergebnis der Einzelmessung Anhaltspunkte für eine nicht vertragskonforme Leistung des Anbieters im Download, steht Nutzern zusätzlich weiterhin das Desktop-App-Nachweisverfahren zur Verfügung. Im Rahmen des Nachweisverfahrens erfolgt die Durchführung einer Mindestanzahl von 20 Messungen als Messkampagne. Das abschließende Messprotokoll kann als Nachweis in der Argumentation gegenüber dem Anbieter genutzt werden.

Die bisherige Browsermessung wurde vereinfacht und kann zur Ermittlung der aktuellen Datenübertragungsrate bei der Browsernutzung verwendet werden. So können Nutzer die Performance beim Surfen im Internet testen.

Präsident Homann: "Weiterhin Handlungsbedarf bei den Anbietern"


Ausgabejahr 2020
Erscheinungsdatum 08.04.2020
Die Bundesnetzagentur hat heute zum vierten Mal detaillierte Ergebnisse ihrer Breitbandmessung veröffentlicht. "Gegenüber den Vorjahren zeigen sich erneut wenige Veränderungen. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erreichen Kunden oft nicht die maximale Geschwindigkeit, die ihnen in Aussicht gestellt wurde. Somit besteht nach wie vor Handlungsbedarf bei den Breitbandanbietern", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Ergebnisse im Festnetz
Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 70,1 % der Nutzer (2017/2018: 71,3 %) bei stationären Breitbandanschlüssen mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Bei 16,4 % der Nutzer (2017/2018: 12,0 %) wurde diese voll erreicht oder überschritten.

Die Ergebnisse fielen zwischen den einzelnen Bandbreiteklassen und Anbietern wieder unterschiedlich aus. Die meisten Kunden waren auch im aktuellen Berichtszeitraum mit der Leistung des Anbieters zufrieden (Noten 1 bis 3). Dabei ist der Anteil zufriedener Kunden mit 61,4 % weiterhin leicht rückläufig (2017/2018: 62,0 %).

Ergebnisse im Mobilfunk
Das generelle Niveau lag bei mobilen Breitbandanschlüssen auch im aktuellen Berichtszeitraum deutlich unter dem von stationären Breitbandanschlüssen. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 14,9 % der Nutzer (2017/2018: 16,1 %) mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate; bei 1,5 % der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten, wobei sich der Anteil im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert hat.

Mit Blick auf die Bandbreiteklassen zeigt sich, dass in höheren Bandbreiteklassen tendenziell niedrigere Prozentwerte in Bezug auf das Erreichen der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsraten festgestellt wurden. Wie im stationären Bereich zeigen sich auch im Mobilfunk hinsichtlich der Anbieter Unterschiede.

Die Endkunden bewerteten die Anbieter erneut weit überwiegend mit Noten von 1 bis 3 (74,3 %; 2017/2018: 74,7 %). Dass der in der Breitbandmessung ermittelte Verhältniswert wieder auf einem geringen Niveau lag, legt weiterhin den Schluss nahe, dass die Nutzer bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende Performance bewerten als das Erreichen der in Aussicht gestellten Datenübertragungsrate.

Messungen lassen keine Rückschlüsse auf Breitbandversorgung zu
Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen davon ab, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Insofern können auf der Grundlage der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten getroffen werden. Es wird lediglich geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019. Insgesamt wurden für stationäre Breitbandanschlüsse 829.426 und für mobile Breitbandanschlüsse 527.558 valide Messungen berücksichtigt (2017/2018: stationär 900.579; mobil 384.999).

Der vollständige Bericht ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/breitbandmessung veröffentlicht. Ausführungen zur Validierung, der Methodik, sowie der Messergebnisse werden in einem separaten Dokument dargestellt. Dieses ist ebenfalls auf der Internetseite verfügbar.

Weitergehende Informationen und Darstellungen – insbesondere für alle Anbieter – können der interaktiven Ergebnisdarstellung unter https://breitbandmessung.de/interaktive-darstellung entnommen werden.

Pressemitteilung (pdf) Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20200408_JahresberichtBreitband.html

Ausgabejahr 2020
Erscheinungsdatum 06.04.2020
Aktualisierung 17.04.2020
Die Daten der Funkloch-Karte stehen erstmals als Download zur Verfügung. Innerhalb der Karte können die aggregierten Ergebnisse als ZIP-Archiv heruntergeladen werden. Die im Archiv befindlichen CSV-Dateien umfassen jeweils einen Zeitraum (3, 6, 12 oder 24 Monate) und enthalten die in der Karte dargestellten Ergebnisse (Anzahl Messpunkte, Anzahl Installationen) für die Hexagone der neun Zoomstufen. Weitere Informationen können der ebenfalls bereitgestellten Info-Datei entnommen werden.

Die Daten decken den Zeitraum vom Start der Funkloch-App am 30. Oktober 2018 bis zum 31. März 2020 ab. Sie beinhalten insgesamt ca. 220 Mio. Messpunkte, denen 250.000 Installationen zugrunde liegen.

Es ist geplant, die Daten vierteljährlich im darauffolgenden Quartal zu aktualisieren.

Hinweis
Die zum Download bereitgestellten Funklochdaten wurden kurzfristig aktualisiert, da nicht alle Messpunkte im Datenmaterial enthalten waren. Bitte verwenden Sie ausschließlich den neuen Datensatz. Der neue Datensatz beinhaltet weiterhin den Zeitraum vom 30. Oktober 2018 bis zum 31. März 2020.

Funkloch-App Kartenansicht

Präsident Homann: "Internetseite rund um das Thema Breitband"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 19.12.2019
Die Bundesnetzagentur hat heute ihr Informationsportal Breitband-Monitor gestartet. Unter www.breitband-monitor.de werden die bisherigen Informationsangebote zur Breitbandmessung und Funkloch-Karte zusammengefasst. Darüber hinaus bietet das Portal Informationen zum Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur und zur Entwicklung des Breitbandmarktes.

"Der Breitbandausbau ist von zentraler Bedeutung. Mit dem Breitband-Monitor steht dem Nutzer nun eine Internetseite der Bundesnetzagentur rund um das Thema zur Verfügung. Das Angebot soll in den kommenden Monaten noch erweitert werden", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Informationsangebot für Verbraucher und Experten
Das neue Portal gibt Verbrauchern und Experten die Möglichkeit, sich einen Überblick über die von der Bundesnetzagentur verfügbaren Informationen zum Thema Breitband zu verschaffen. Für Verbraucher stehen dabei die Karten und Berichte der Breitbandmessung sowie die Funkloch-Karte bereit.

Infrastrukturatlas
Ein Schwerpunkt des Angebots für Experten liegt auf Informationen rund um den Infrastrukturatlas. Ziel ist es, Mitnutzungsmöglichkeiten für einen beschleunigten Breitbandausbau aufzuzeigen. So geben interaktive Karten erstmals bis zur Landkreisebene Auskunft über die jeweiligen Datenlieferanten und die Länge der erfassten Leerrohre und Glasfaserleitungen. Der Nutzer erhält damit eine Vorausschau über die im Infrastrukturatlas dargestellten Infrastrukturen. In einem zweiten Schritt kann mittels Antragsverfahren Einsicht in die verfügbaren Geodaten genommen werden.

Vor allem für Telekommunikationsunternehmen sowie Länder, Landkreise und Kommunen stellt der Breitband-Monitor damit ein wichtiges Informationsangebot für den Breitbandausbau bereit.

Pressemitteilung (pdf / 32 KB) Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/20191219_Breitband.html

Präsident Homann: "Erstmals Gesamtübersicht der Netzverfügbarkeit bei Nutzern der Funkloch-App – bereits 160 Mio. Messpunkte übermittelt"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 07.11.2019
Die Bundesnetzagentur hat heute eine Karte mit den bisherigen Ergebnissen der Messungen mit der Breitbandmessung/Funkloch-App veröffentlicht. Die Karte ist unter breitbandmessung.de abrufbar.

"Es ist erfreulich, dass die App bereits im ersten Jahr rund 187.000-mal von Nutzern installiert wurde. Insgesamt wurden bisher knapp 160 Mio. Messpunkte durch Nutzer ermittelt. Nun besteht die Möglichkeit, die ermittelten Werte einzusehen und diese beispielsweise mit den selbst ermittelten eigenen Ergebnissen zu vergleichen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Funkloch-Karte
Die Karte mit den Ergebnissen der Messungen ist in Waben unterteilt, die in neun Zoomstufen verändert werden können. Mit einer Filterfunktion können einzelne Technologien, einzelne Netzbetreiber sowie bestimmte Zeiträume ausgewählt werden. Die Einfärbung der Waben bestimmt sich nach den gesetzten Filtern.

Die Messpunkte sind nicht gleichmäßig über das Bundesgebiet und auch nicht gleichmäßig innerhalb einer Wabe verteilt. Ergebnisse sind aussagekräftiger, je mehr Messpunkte von unterschiedlichen Nutzern hinterlegt sind. Die Ergebnisse können nach Regionen und Netzen variieren.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Messpunkte von Nutzern der App mit deren eigenen Endgeräten und Mobilfunkverträgen erzeugt worden sind. Die Kartendarstellung gibt daher unter Umständen keine abschließende Auskunft über die vor Ort verfügbaren Netztechnologien eines Netzbetreibers.

Breitbandmessung/Funkloch-App
Die Bundesnetzagentur hat am 30. Oktober 2018 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die um eine Netzverfügbarkeits-/Funklocherfassung erweiterte Breitbandmessung-App veröffentlicht. Mit der App können Nutzer protokollieren, ob ein Funkloch vorliegt, eine Mobilfunkanbindung verfügbar ist und welche Mobilfunktechnologie (2G, 3G, 4G, 5G) genutzt wird.

Die Breitbandmessung/Funkloch-App wurde von der zafaco GmbH im Auftrag der Bundesnetzagentur entwickelt und steht für Android und iOS kostenlos im jeweiligen Store zur Verfügung.

Pressemitteilung (pdf / 66 KB) Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/20191107_Funklochapp.html?nn=265778

Präsident Homann: "Insgesamt zeigen sich keine Verbesserungen gegenüber den Vorjahren"

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 13.03.2019
Die Bundesnetzagentur hat heute zum dritten Mal detaillierte Ergebnisse ihrer Breitbandmessung veröffentlicht.

"Auch im dritten Jahr unserer Breitbandmessung zeigen sich wenig Veränderungen: Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erreichen Kunden erneut oft nicht die maximale Geschwindigkeit, die ihnen in Aussicht gestellt wurde. Obwohl die Ergebnisse bei einzelnen Bandbreiten und zwischen den Anbietern unterschiedlich ausfallen, zeigen sie, dass es nach wie vor Handlungsbedarf bei den Breitbandanbietern gibt", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Ergebnisse im Festnetz
Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 71,3 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate; bei 12,8 Prozent der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum sind die Werte annähernd gleich geblieben (2016/2017: 71,6 Prozent der Nutzer erhielten mindestens die Hälfte, 12 Prozent mindestens die volle vereinbarte maximale Datenübertragungsrate).

Je nach Bandbreiteklasse erreichten 4,1 bis 24,8 Prozent der Endkunden 100 Prozent und mehr der vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Der niedrigste Wert wurde weiterhin in der überwiegend von ADSL-Anschlüssen geprägten Bandbreiteklasse von 8 bis kleiner 18 Mbit/s erzielt. Auch zwischen den Anbietern gab es mit Blick auf das Erreichen der vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate Unterschiede. Im Tagesverlauf fiel erneut insbesondere in der Bandbreiteklasse 200 bis kleiner 500 Mbit/s die Leistung in der abendlichen Peak-Zeit stark ab.

Im Vorfeld der Messung wurde die Kundenzufriedenheit abgefragt. Der Anteil der Kunden, der mit der Leistung des Anbieters zufrieden und diese mit „sehr gut“, „gut“ oder „zufriedenstellend“ bewerteten, ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 62 Prozent leicht rückläufig (2016/2017: 64,2 Prozent). Weiterhin zeigt sich, dass zufriedene Endkunden einen besseren Verhältniswert der tatsächlichen gemessenen Datenübertragungsrate im Vergleich zur vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate erzielen.

Ergebnisse im Mobilfunk
Bei den mobilen Breitbandanschlüssen lag das Verhältnis zwischen tatsächlicher und vereinbarter maximaler Datenübertragungsrate wieder unter dem von stationären Anschlüssen. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 16,1 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate; bei 1,5 Prozent der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum sind die erreichten Werte weiterhin rückläufig (2016/2017: 18,6 Prozent der Nutzer erhielten mindestens die Hälfte, 1,6 Prozent die volle vereinbarte geschätzte maximale Datenübertragungsrate und mehr).

Insbesondere in höheren Bandbreiteklassen wurden tendenziell niedrigere Prozentwerte erreicht. Auch bei einzelnen Anbietern haben sich die Werte im Vorjahresvergleich nach unten verschoben. Die Verschlechterungen sind u. a. auf tarifliche Anpassungen zurückzuführen. So haben einige Anbieter die vertraglich in Aussicht gestellten maximalen Datenübertragungsraten erhöht. Zwar nehmen die gemessenen Datenübertragungsraten zu, allerdings nicht im gleichen Maße wie die vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsraten, sodass hieraus ein reduzierter Verhältniswert resultiert.

Dessen ungeachtet bewerteten bei mobilen Breitbandanschlüssen Endkunden die Anbieter weit überwiegend mit den Noten „sehr gut“, „gut“ oder „zufriedenstellend“, wobei der Anteil mit 74,7 Prozent abermals rückläufig ist (2016/2017: 76,6 Prozent). Endkunden bewerteten bei mobilen Breitbandanschlüssen somit eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende Performance als das Erreichen der in Aussicht gestellten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate.

Messungen lassen keine Rückschlüsse auf Breitbandversorgung zu
Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen davon ab, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Insofern können auf der Grundlage der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten getroffen werden.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018. Für stationäre Breitbandanschlüsse wurden 900.579 und für mobile Breitbandanschlüsse 384.999 valide Messungen berücksichtigt.

Der vollständige Bericht ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/breitbandmessung veröffentlicht. Er enthält neben den Ergebnissen auch umfangreiche Ausführungen zur Validierung und Methodik.

Im Vergleich zu den vorangegangenen Jahresberichten wurde der Umfang der dargestellten Grafiken in einigen Unterkapiteln beim Upload und der Laufzeit sowie bei den Anbieterdarstellungen reduziert. Die Reduzierung bei den Anbieterdarstellungen ist auf die nochmals gestiegene Zahl von im Jahresbericht zu berücksichtigenden Anbietern zurückzuführen. Weitergehende Informationen und Darstellungen – insbesondere für alle Anbieter – können der interaktiven Ergebnisdarstellung unter https://breitbandmessung.de/interaktive-darstellung entnommen werden.

Pressemitteilung (pdf / 55 KB) Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/20190313_Breitbandmessung.html

Scheuer: "Jagd auf weiße Flecken im Mobilfunknetz"

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 30.10.2018
Andreas Scheuer, Bundesminister Verkehr und für digitale Infrastruktur, hat heute die neue Funkloch-App präsentiert. Das BMVI hatte die Bundesnetzagentur beauftragt, ihre bestehende App zur Breitbandmessung so zu erweitern, dass Bürger Lücken in der Mobilfunkabdeckung melden können – ganz einfach und unbürokratisch. Das Update steht ab sofort für Android und iOS im Google Play Store und Apple App Store zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Andreas Scheuer: "Mit der neuen App eröffnen wir die Jagd auf die weißen Flecken im Mobilfunknetz. Ab sofort können uns die Bürger melden, wo sie in ein Funkloch geraten sind. Die App speichert den Standort – und überträgt die Daten, sobald das Handy wieder Internet hat. Auf Grundlage dieser Informationen werden wir mit den Mobilfunk-Anbietern darüber sprechen, wo die Netze noch weiter verbessert werden müssen. Der Zustand, den wir jetzt haben, ist für eine Wirtschaftsnation untragbar. Wir brauchen eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland."

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: "Die nun veröffentlichte App ist ein erster Schritt. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, Funklöcher zu erfassen und zu melden. 2019 werden die Ergebnisse in einer Karte öffentlich zugänglich gemacht. Hierfür ist es erforderlich, dass möglichst viele Daten vorliegen, um einen großen Bereich abdecken zu können. Ich hoffe daher, dass die Nutzerinnen und Nutzer – wie bereits von der Testmöglichkeit der Breitbandmessung – auch von der Netzverfügbarkeitserfassung regen Gebrauch machen und uns bei unserem Anliegen unterstützen."

Die App „Breitbandmessung“ der Bundesnetzagentur ist bedienerfreundlich gestaltet: Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Netzverfügbarkeit erfassen“ startet der Nutzer die Abfrage. Ab diesem Zeitpunkt erfasst die App in regelmäßigen Abständen von maximal 50 Metern, ob eine Netzabdeckung vorhanden ist – und ob sie durch 2G-, 3G- oder 4G-Technologie gegeben ist. Die erfasste Wegstrecke wird dem Nutzer auf einer Karte dargestellt.

Wenn der Nutzer die Erfassung stoppt, werden die Daten unter Angabe von Ort, Zeit und Mobilfunkanbieter an einen zentralen Server übermittelt. Sollte es ein Funkloch geben, erfolgt die Übertragung, nachdem wieder eine Verbindung zum Internet besteht.

Sobald genügend Daten vorliegen, wird die Bundesnetzagentur sie in einer detaillierten Karte zusammenfassen und veröffentlichen. Zudem soll im Jahrestakt ein Monitoring-Bericht zur Netzabdeckung vorgelegt werden.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat sich als Ziel gesetzt, eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland zu schaffen. Hierzu tragen auch die Regeln zur anstehenden Vergabe der 5G-Frequenzen bei, die die Bundesnetzagentur derzeit erarbeitet.

Pressemitteilung (pdf / 96 KB) Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/20181030_Funklochapp.html

Homann: "Desktop-App vereinfacht für Verbraucher Überprüfung der vereinbarten Downloadraten im Festnetz"

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 02.05.2018
Die Bundesnetzagentur hat heute eine installierbare Version ihrer Breitbandmessung veröffentlicht. Nun kann auf einfache Art eine Mindestanzahl von Einzelmessungen durchgeführt und in einem Protokoll festgehalten werden. Die Testergebnisse können von Verbrauchern zum Nachweis nicht vertragskonformer Leistungen gegenüber ihrem Anbieter genutzt werden.

"Die Desktop-App ermöglicht die Überprüfung der vertraglich vereinbarten Download-Datenübertragungsraten im Festnetz. Die Messergebnisse sollen Verbrauchern bei der Argumentation gegenüber ihrem TK-Anbieter helfen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Desktop-App ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen den Interessen der Verbraucher und der TK-Branche. Mit der App ist es möglich, innerhalb kurzer Zeit die erforderlichen Messungen durchzuführen und mit belastbaren Ergebnissen auf ihren Anbieter zuzugehen", betont Homann.

Die Messungen sind manuell durchzuführen. Dies ermöglicht ein deutliches Mehr an Kontrolle über die Messumgebung und damit eine höhere Rechtssicherheit. Bei automatisierten Messungen können ungewollte parallele Datenverkehre auftreten, z. B. durch paralleles Streaming von Filmen, die einen negativen Einfluss auf die Messungen haben können.

Störende Einflüsse der Endkundenmessumgebung werden wenn möglich technisch ausgeschlossen, z. B. Messungen mittels WLAN am Endgerät, bzw. die Nutzerinnen und Nutzer werden deutlich vor den Messungen auf mögliche Fehlerquellen hingewiesen.

Mitteilung zu Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten im Festnetz
Nach den europarechtlichen Regelungen gilt bei Breitbandanschlüssen im Festnetz jede erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlichen und der angegebenen Leistung als nicht vertragskonform. Bereits im Juli 2017 hatte die Bundesnetzagentur eine Mitteilung hierzu veröffentlicht.

Konkret liegt nach Auffassung der Bundesnetzagentur eine nicht vertragskonforme Leistung vor, wenn bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download

  • nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden oder
  • die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder
  • die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.
Die Mitteilung enthält zudem Vorgaben zum Nachweis von Abweichungen. Dieser soll mittels installierbarer Version der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur erfolgen. Dabei hält es die Bundesnetzagentur für erforderlich, dass mindestens 20 Messungen an zwei unterschiedlichen Tagen vorgenommen werden. Zudem sollen die Messungen mit LAN-Verbindung vorgenommen werden.

Marktkonsultation zur Desktop-App
Der jetzigen Veröffentlichung der installierbaren Version ist ein umfangreicher Konsultationsprozess mit den Marktteilnehmern vorausgegangen. So hat die Bundesnetzagentur im Sommer des vergangenen Jahres einen Workshop durchgeführt, um die Anforderungen an die Desktop-App mit dem Markt zu diskutieren. Darüber hinaus wurde Ende 2017 eine Testversion zur Verfügung gestellt.  

Alle Marktteilnehmer haben die Möglichkeiten umfangreich genutzt und sich aktiv in den Prozess eingebracht. Viele Vorschläge wurden bei der nun vorgelegten finalen Fassung der Desktop-App berücksichtigt.

Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Aspekte der installierbaren Version hat sich die Bundesnetzagentur mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ausgetauscht und insbesondere die Datenschutzbestimmungen mit dieser abgestimmt.

Die von der zafaco GmbH entwickelte Desktop-App kann unter www.breitbandmessung.de heruntergeladen werden. Auf der Internetseite stehen zudem einen Beschreibung sowie umfangreiche FAQ zur Verfügung. Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur hat ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, um Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrem Anliegen gegenüber dem jeweiligen Anbieter zu unterstützen.

Pressemitteilung (pdf / 104 KB) Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/20180502_Breitbandmessung.html